Förderungen

Welche Art von Förderungen gibt es?

Es gibt zahlreiche Förderprogramme für die Energieberatung, die von der BAFA, der KfW, den Bundesländern und Kommunen angeboten werden. Die Höhe der Förderung variiert je nach Programm und Maßnahme. Gerne gebe ich Ihnen einen weiteren Einblick zu förderfähigen Maßnahmen in einem Erstgespräch. 

Förderprogramme im Überblick

Wie läuft ein Förderantrag ab?

1. Einholung von Angeboten

Bevor Sie den Zuschuss beantrage können, muss ein Energie-Effizienz-Experte  oder ein Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die BzA beschreibt die geplante Maßnahme und bestätigt die Eihaltung der technischen Mindestanforderungen. Weiter werden die förderfähigen Gesamtkosten aufgeführt. Wichtig: Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.

 

2. Beauftragung der Technischen Projektbeschreibung 

Für jedes Fördersegment ist entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte für eine technische Projektbeschreibung (TPB) zu beauftragen. Der Fachunternehmer oder EEE stellt im Anschluss die TPB-ID zur Verfügung, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Zusätzlich kann im Vorfeld des BEG Förderverfahrens die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragt werden. Wichtig: Die TPB und der TPN haben eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten. In diesem Zeitraum müssen TBP-ID bzw. TPN-ID verwendet werden.

 

3. Antrag stellen

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, achten Sie darauf, das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ aufmerksam zu lesen.  Anschließend kann das entsprechende Online-Antragsformular von Ihnen mit Ihren Daten und Informationen gefüllt werden. Wichtig: Sollten Sie noch über kein Benutzerkonto verfügen, können Sie dieses ganz unkompliziert im BAFA-Portal erstellen.

 

4. Umsetzung der Maßnahme

Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung bestimmt. Dies geschieht auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben. Abschließend wird ein Zuwendungsbescheid erstellt. Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.

 

5. Einreichung des Verwendungsnachweises

Nach Abschluss der Maßnahme (Bspw. nach dem Einbau des energieeffizienten Fensters) bedarf es eines sogenannten Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Danach kann der Verwendungsnachweis vom Antragsteller oder der bevollmächtigten Person online im BAFA-Portal eingereicht werden.

 

6. Prüfung und Auszahlung

Nachdem Sie das Formular zum Verwendungsnachweis online ausgefüllt und die Nachweise (wie bspw. die Rechnungen) hochgeladen haben, wird dieser vom BAFA zusammen mit allen Nachweis-Dokumenten geprüft. Erst nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

 

©Gebäudeenergieberatung Muto

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