Der Sanierungsfahrplan ist ein zentrales Instrument zur energetischen Sanierung von Gebäude, das nicht nur eine verbesserte Energieeffizienz, sondern auch eine Förderung durch staatliche Programme ermöglicht. Durch die Erstellung eines umfassenden Sanierungsfahrplans können Hauseigentümer gezielte Maßnahmen identifizieren, die zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs führen.
Im Rahmen der staatlichen Förderung erhält man finanzielle Anreize, um die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Dies kann beispielsweise durch Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Vorteile geschehen, die dazu beitragen, die Kosten für die energetische Sanierung zu senken und die Investition in nachhaltige Technologien attraktiver zu machen.
Die Integration eines Sanierungsfahrplans in die langfristige Planung des Gebäudebetriebs stellt sicher, dass die Fördermittel optimal genutzt werden. Zudem zeigt er den Eigentümern auf, wie sie langfristig ihre Energiekosten reduzieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert den individuellen Sanierungsfahrplan. Im Nachfolgenden ist eine Übersicht über Höhe und Ablauf des Zuschusses zu einem individuellen Sanierungsfahrplans.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert den individuellen Sanierungsfahrplan. Als Gebäudeeigentümer können Sie 50 Prozent des Beratungshonorars als Zuschuss erhalten. Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei 650 Euro und für größere Wohngebäude bei 850 Euro. Falls Eigentumsgemeinschaften (WEGs) oder ähnliche -gruppen in einer Versammlung eine Erläuterung der Energieberatung wünschen, ist auch dafür ein Zuschuss vorgesehen, dieser beträgt maximal 250 Euro.
Weiterhin erhöht sich die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Ohne iSFP beträgt diese 30.000 Euro.
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten. Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent!
Das gilt für alle Maßnahmen außer dem Heizungstausch.
©Gebäudeenergieberatung Muto
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.